Stördatenmanagement

Mit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen gemäß § 52 EnWG verpflichtet, der Bundesnetzagentur einen Bericht über die in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorzulegen. In einer Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006 wurde durch die Bundesnetzagentur definiert, welche Daten zu übermitteln sind. Eine vergleichbaren Berichtspflicht für Gasversorger wurde durch die Bundesnetzagentur am 17.12.2008 beschlossen.

In unserer Lösung Stördatenmanagement erfolgt die Übergabe der Daten der Sparte Strom an die Bundesnetzagentur in Form von XML-Dateien. Die XML-Datenstrukturen entsprechen dem geforderten Datenübermittlungsverfahren. Die zu erfassenden Daten für die Sparte Strom entsprechen den Anforderungen der Bundesnetzagentur. Für die Gassparte werden allgemeine Störungsdaten analog zur Sparte Strom verwaltet.

Nach der vollständigen Eingabe aller Daten, die die Störung beschreiben, werden per Knopfdruck E-Mails generiert, die externe und interne Empfänger über das Störereignis informieren. Interne Benutzer werden dabei durch einen Link auf eine Seite des Stördatenmanagementsystems geführt, die alle relevanten Daten der Störung zur Verfügung stellt. Für externe Benutzer werden alle erforderlichen Informationen in der E-Mail als Text übermittelt.

In Vorbereitung der Übergabe der Daten an die Bundesnetzagentur werden in einer Übersicht alle zu übergebenen Daten aufgelistet. „Per Knopfdruck“ werden die entsprechenden Daten in eine XML-Datei geschrieben, die anschließend an das Portal der Bundesnetzagentur zu senden ist.

 

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

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